Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“


Herr Larbig schreibt unter der Überschrift »Von der Umwertung von Werten oder: Kritische Anmerkungen zur „PostPrivacy“«

»[…] Kurioserweise ist der Begriff „Anonymität“ in den vergangenen Jahren mehr und mehr mit negativen Assoziationen verbunden worden, die „Anonymität“ nicht mehr als ein grundlegendes Freiheitsrecht verstehen, sondern diese grundsätzlich mit der Frage rechtswidriger Handlungen verbinden. Früher lautete die Grundannahme, dass der Staat erst genauer hinschauen darf, wenn ein Bürger berechtigten Anlass zur Annahme gibt, er sei in schwere kriminelle Handlungen verwickelt. […]«

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